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nach DIN-Norm

Regalprüfungen

  • Prüfung der Regale auf Anfahrtsschäden, Absenkungen und mangelhafte Befestigungen
  • Regalinspektion nach DIN EN 15635 bei laufendem Betrieb vom Fachmann
  • Durchführung der UVV-Prüfungen
  • Regelmäßige Wartungen
  • Reparatur- und Instandsetzung beschädigter Regalsysteme

 

einmal jährlich

Inspektion vom Fachmann

Auch Regalsysteme unterliegen Verschleiß oder werden beschädigt. Das lässt sich bei noch so sorgfältiger Arbeitsweise nicht vermeiden. Damit die Sicherheit der Regale aber weiterhin gewährleistet ist, müssen Regalanlagen einmal jährlich von Fachleuten geprüft werden. Das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor. Für Regale und deren Betriebssicherheit sind die Lagerbetreiber verantwortlich.

Deshalb sind die Betreiber verpflichtet, ihre Regale alle zwölf Monate gewissenhaft unter die Lupe nehmen zu lassen. Nur Fachleute dürfen die Sicherheit von Freiträger-, Paletten- und Vertikallagern sowie von Fachboden- und Sonderregalen prüfen. Diese sind auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet und können einen Prüfnachweis - eine Art „TÜV“ für Regale - vorlegen.

Wie läuft eine Regalprüfung ab?

Die Kontrolle erfolgt während des laufenden Betriebs. Sie umfasst die Überprüfung auf optische Mängel und die Übereinstimmung der tatsächlichen mit der zugelassenen Belastung der Regale. Außerdem wird ein Check der Schutzmaßnahmen vorgenommen und die Einhaltung der Vorschriften untersucht. Alle Tests werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Abschließend werden Maßnahmen festgehalten, die für die Instandsetzung der betroffenen Regale notwendig sind. 

Häufig gestellte Fragen zur Regalprüfung

Alle Regale, die gewerblich genutzt werden, gelten als Arbeitsmittel und sind somit prüfpflichtig. Für den Betreiber eines Lagers ergeben sich daraus Pflichten, die aus Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie den Paragraphen 4 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung resultieren.

Ja. Unsere fachkundigen Experten führen Reparaturen an Regalen durch. Sprechen Sie uns an!

Im ersten Schritt werden die Regale einer Sichtprüfung unterzogen. Der zeitliche Aufwand lässt sich nicht pauschalisieren und ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ja. Schäden werden in drei Gefahrenstufen eingeteilt.

Gefahrenstufe „Grün“ erfordert keine sofortige Reparatur, sondern lediglich eine Überwachung des Systems bis zur nächsten Betriebsinspektion.

Gefahrenstufe „Orange“ erfordert baldmögliches Handeln. Der Benutzer des Regals muss sicherstellen, dass es bis zur Reparatur nicht erneut beladen wird.

Gefahrenstufe „Rot“ bezieht sich auf sehr schwere Schäden, die umgehend repariert werden müssen. Das Regal muss sofort entladen und bis zur Reparatur unzugänglich gemacht werden. 

Ihre Ansprechpartner

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Mitarbeiter
Regale, Regalprüfung

Marko Heinrich

Regalprüfer