Ausbildung zum Staplerfahrer auf Frontstapler
Grundlage DGUV Grundsatz 308-001
Staplerfahrer müssen nach der DGUV Vorschrift 68 - "Flurförderzeuge", §7 nachweislich ausgebildet sein und schriftlich beauftragt werden, um einen Gabelstapler fahren zu dürfen. Nur mit dieser Beauftragung ist der Staplerschein gültig. Zudem ist der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.