Kranführer Grundlehrgang für Brücken- und Portalkrane
Grundlage: BetrSichV, DGUV Vorschrift 52 / 54 und DGUV Grundsatz 309-003
Die berufsgenossenschaftliche Verordnung DGUV Vorschrift 52 besagt, dass nur Personen einen Kran führen dürfen, „die […] im Führen und Instandsetzen eines Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben". Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Kranes legen Sie in unserem Grundlehrgang. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein und durch Übung einen sicheren Umgang erwerben.
Inhalte des Grundlehrgangs für Kranführer:
- Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52)
- Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
- Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 100-500)
- Rechtliche Grundlagen
- Anschlagmittel
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Erhalt eines Zertifikats
Kosten für den Kranführer Grundlehrgang
- 2-Tages-Lehrgang für Anfänger, 277,- € zzgl. Mwst. pro Pers.
- 1-Tages-Lehrgang, 155,- € zzgl. Mwst. pro Pers.
- Inhouse-Schulungen bis zu 8 Personen, Preis auf Anfrage