Sicherheitsschulung für Arbeitsbühnen
SYSTEM CARD - Der Bedienerausweis für die Bedienung von Arbeitsbühnen mit internationaler Gültigkeit
Die Teilnehmer erhalten das Know-How Arbeitsbühnen, sicher, fachgerecht und erfolgreich im Unternehmen einzusetzen. Dazu zählen rechtliche Grundlagen, Regeln der Technik, die tägliche Einsatzprüfungen sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Ihrer Unterweisungspflicht als Arbeitgeber nach dem DGUV Grundsatz 308-008 und den Richtlinien der DGUV Regel 100-500 kommen Sie mit der Schulung nach (Unterweisungspflicht besteht seit April 2010).
Bei einer SYSTEM CARD liegt eine Internationale Gültigkeit (ISO 18878: 2013) von 2-5 Jahren vor. Dieser Zeitraum ist abhängig von der Gefährdung und der Häufigkeit der Nutzung. Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine Wiederauffrischung. Hierbei werden Ihre Mitarbeiter auf den neusten Stand der Technik gebracht, geschult und für das Führen einer Hubarbeitsbühne sensibilisiert.
Die Arbeitsbühnenanwenderschulung können Sie bundesweit durchführen.
Die Arbeitsbühnenschulung enthält folgende Inhalte:
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen
- Definition von Hubarbeitsbühnen
- Bauformen von Hubarbeitsbühnen
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verhaltensregeln für den Umgang
- Unfallszenarien
- Theoretische Prüfung
Praxis
- Gerätetechnik vor Inbetriebnahme
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- sichere Bedienung
- fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition
- Heben + Senken + Drehen + Schwenken
- Verhaltensregeln auf der Plattform
- Praktische Prüfung
Teilnahmevoraussetzung
- Unter 18 Jahren mit Ausnahmen zum Zweck berufsbildbezogener Ausbildung unter Aufsicht (Jugendarbeitsschutzgesetzes § 23)
- Körperliche und Geistige Eignung für das selbständige Bedienen von Hubarbeitsbühnen