Zusatzausbildung Flurförderzeuge

 

Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette einen speziellen Gabelstapler fahren, müssen eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Dies gilt z.B. für Schubmast-, Hochregal-, Mehrwege-, Teleskop- oder Containerstaplern; Sonderbauarten.


Rechtlich normative Grundlage:

DGUV Vorschrift 68
DGUV Grundsatz 308-001, Ausbildungsstufe 2

 

Schulungsinhalte:


THEORIE:

  • freigegebenen Verkehrswege
  • Lagerung
  • Lagerflächen
  • Stapelung
  • Regelungen über die Mitnahme von Personen auf Flurförderzeugen
  • Verwendung von Anbaugeräten oder Anhängern
  • Verwendung von Arbeitsbühnen
  • Sachverhalte § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“
  • Betriebsanweisung

 

PRAXIS:

  • Fahrübungen

 

ABSCHLUSS:

  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung
  • Erhalt eines Zertifikats nach erfolgreicher Teilnahme

 

TEILNAHMEVORAUSSETZUNG:

  • Voraussetzung ist ein gültiger Staplerschein

 

An wen richtet sich die Zusatzausbildung für Flurförderzeuge?

  • Mitarbeiter, die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind und eine spezielle Art des Gabelstaplers führen

 


Dauer und Preis der Schulung:

  • 1-Tages-Lehrgang, 155,- € zzgl. MwSt. pro Pers.
  • 25,- € für Schulungsunterlagen und den Fahrausweis zzgl. MwSt. pro Pers.
  • Inhouse-Schulungen bis zu 8 Personen, Preis auf Anfrage

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