Rahmenlehrplan "Ladungssicherung"
Ladungssicherung für Verantwortliche (LSV) und Praktiker (LSA)
Durch die Unfallentwicklung der vergangenen Jahre wurde die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen zu einem der wichtigsten Schulungsthemen im Bereich der Baulogistik, Maschinentransport und im Güterverkehr. Durch nicht
oder falsch verzurrte Ladung entstehen jährlich allein auf den deutschen Autobahnen rund 2.300 Verkehrsunfälle
und insgesamt rund 500 Millionen Euro Transportschäden (Angaben der Transportversicherer). Jede zweite Ladung
ist mangelhaft oder gar nicht gesichert. Radiomeldungen mit Warnungen vor verlorenem Ladegut oder
Fahrzeugausrüstung belegen täglich die Gefahren auf u nseren Straßen.
Unfälle, menschliches Leid und materielle Schäden vermeiden - durch gut ausgebildete Mitarbeiter in der
Ladungssicherung
Die Fragen der Schulungsteilnehmer sind in ganz Deutschland gleich: "Wo steht das, dass ich an dieser Schulung
teilnehmen muss - ist die Schulung zur Ladungssicherung eigentlich Pflicht?" oder "Bekomme ich Straf- oder
Punktefreiheit, wenn ich den Teilnahmenachweis bei der Polizei vorlege?" bzw. "Mein Chef kauft keine neuen
Zurrmittel - was soll ich tun?". Eigentlich sind diese Fragen erschreckend, denn alle Fahrzeughalter,
Firmeninhaber und Unternehmer sollten die Rechtslage kennen. Diese beginnt mit dem staatlichen Recht, der neuen Betriebssicherheitsverordnung z.B. §§ 4, 7 und 9, dem Arbeitsschutzgesetz z.B. §§ 3 ff. und der
Straßenverkehrsordnung im § 22. Hier sind die Grundpflichten des Arbeitsgebers und der Versicherten aufgeführt, die sich unter anderem auch mit der eigenen Informationspflicht bzw. Unterweisungen zur Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit beschäftigen. Die Pflicht zur Ladungssicherung ist in der StVO § 22 eindeutig
geregelt. Zudem wurde im Oktober 1975 erstmals die VDI Richtlinie 2700 zum Thema Ladungssicherung
veröffentlicht. Als Gemeinschaftsarbeit von Fachleuten wurde sie 1990 überarbeitet und in Endfassung im
November 2004 als deutsche und englische Version bekannt gegeben. Die VDI Richtlinie 2700 und die
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 649 sind Handlungshilfe für den Güterverkehr bzw. die Baulogistik.
Lehrgänge für Verantwortliche, Fahrzeughalter, Disponenten, Vorarbeiter (LSV), Anwender, Lagerarbeiter,
Verlader und Fahrer (LSA)
Die LINDIGakademie widmet sich diesem aktuellen Thema. Diesbezügliche Schulungen gehören zum festen
Bestandteil, garantieren natürlich keine "Straf- oder Punktefreiheit" - beugen jedoch vor und schützen die
Mitarbeiter und Unternehmer durch erworbenes Fachwissen. Grundlage aller Schulungen sollte dabei die StVO, die
BGI 649 und die VDI - Richtlinie 2700 sein. Es wird empfohlen diese Ausbildung nach drei bis vier Jahren in
einem Auffrischungskurs zu wiederholen. Garantiert werden die Aktualität der Schulungsunterlagen, die
praxisbezogene Professionalität des Referenten, ein Praxistraining und die abschließende Prüfung. Am Ende steht in jedem Fall ein aussagekräftiges und autorisiertes Zertifikat für Verantwortliche (LSV) oder Anwender (LSA).
Recht und Verantwortung
Auch aus den Schulungen heraus, hört man immer wieder: "Der Fahrer ist der Schuldige, der wird immer wieder zur Kasse gebeten!". Doch dies stimmt nur zum Teil. Die gesetzlichen Grundlagen sehen mittlerweile auch einen
anderen Personenkreis, als nur den Fahrer als "Schuldigen" vor. Dieser beschäftigt sich nach Bußgeldkatalog Nr. 189.3.1 bzw. 189.3.2 mit der "Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge" also dem Fahrzeughalter, z.B. dessen beauftragtem Disponent, dem zuständigen Verladepersonal und wird bei vorliegendem Tatbestand auch mit
mindestens 3 Punkten in Flensburg und 150 bzw. 75 € Regelsatz bedacht. Die Praxis sieht also 3 "Schuldige" vor
- den Fahrzeughalter, den Verlader und den Fahrer - denn alle tragen die Verantwortung für die
Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Somit richtet sich die StVO im § 22 an jeden, der für die ordnungsgemäße
Verstauung der Ladung verantwortlich ist. Das dürfte manchem Fahrzeughalter, Fuhrparkleiter, Disponenten und
Lagerarbeiter bitter aufstoßen, denn sie tragen Mitverantwortung und erhalten ebenfalls Bußgelder und Punkte in
Flensburg. Somit ist auch dieser Personenkreis für eine Schulung zur Ladungssicherung vorzusehen.
Autor: Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde - Alle Rechte vorbehalten!